Verbandsgebiet

Verbandsgebiet

Das Verbandsgebiet umfasst das Gebiet der bisherigen Ostedeichverbände III und IV, soweit es links der Oste liegt. Die rückwärtige und die seitlichen Grenzen des geschützten Gebietes sind durch die Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg vom 05.02.2004 (veröffentlicht im Amtsblatt der Bezirksregierung Nr. 4 vom 15.02.2004) neu bestimmt worden.

Das geschützte Gebiet ist festgelegt für einen Bemessungswasserstand von NN + 6.00 m, der jetzt nicht mehr in einer Verordnung, sondern in der Anlage zu § 7, Abs. 1 NDG gesetzlich bestimmt wurde.

Zum Verbandsgebiet gehören auch die Bodenerhebungen im Verbandsgebiet (sogenannte Insellagen). Das sind vor allem die Wingst u. verschiedene Geestrücken in Hechthausen, Abbenseth, Nieder-Ochtenhausen  u. Bremervörde.

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