Verbandsgebiet
Das Verbandsgebiet umfasst das Gebiet der bisherigen Ostedeichverbände III und IV, soweit es links der Oste liegt. Die rückwärtige und die seitlichen Grenzen des geschützten Gebietes sind durch die Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg vom 05.02.2004 (veröffentlicht im Amtsblatt der Bezirksregierung Nr. 4 vom 15.02.2004) neu bestimmt worden.
Das geschützte Gebiet ist  festgelegt für einen Bemessungswasserstand  von NN + 6.00 m, der jetzt nicht mehr in  einer Verordnung, sondern in der Anlage zu §  7, Abs. 1 NDG gesetzlich bestimmt wurde.
 
 Zum Verbandsgebiet gehören auch die  Bodenerhebungen im Verbandsgebiet (sogenannte  Insellagen). Das sind vor allem die Wingst  u. verschiedene Geestrücken in Hechthausen,  Abbenseth, Nieder-Ochtenhausen  u.  Bremervörde.


