Wie ermittelt sich der Beitrag?
Die Mitglieder haben dem Verband nach § 32 Abs. 1 der Satzung des Ostedeichverbandes die Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind.
Grundlage für die Beitragserhebung ist gem. § 33 ff der Verbandssatzung der Einheitswert und der daraus von der Finanzverwaltung errechnete Steuermessbetrag (Vorteilsprinzip). Dieser wird dem Ostedeichverband von der Oberfinanzdirektion unter Wahrung des Datenschutzes mitgeteilt.
Bei der Berechnung des Beitrages werden Ersatzbewertungen für Grundstücke, für die ein Einheitswert nicht festgelegt ist oder für wirtschaftliche Einheiten, die nur teilweise im Verbandsgebiet liegen, vorgenommen.
Bei folgenden Flächen sieht die Satzung eine Gewichtung (Reduzierung) des Einheitswertes vor:
Weiterhin gibt es beitragsfreie Flächen, z.B. Überschwemmungsgebiete oberhalb des Wehres in Bremervörde.
Der daraus ermittelte Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert, der nach den Vorgaben des Haushaltsplanes vom Ausschuss in seiner Sitzung am 15. Januar 2020 wieder auf 47,00 % festgesetzt wurde. Neben dem Beitrag werden Hebungskosten in Höhe von 2,45 Euro je Mitglied gehoben.
Die Rechtsgrundlage hierfür bildet § 30 Wasserverbandsgesetz.